13.12.00 (dpa) - Das Präsidium des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR)
hat am Mittwoch Einspruch gegen den Spruch des Sportgerichts in
Sachen Andreas Kappes eingelegt gegen den Freispruch des Sportgerichts
von den Dopingvorwürfen.
Der Kölner Radprofi war am Montag
vom Sportgericht des Verbandes vom Vorwurf des Dopings freigesprochen
worden, nachdem Tests bei unbelasteten Probanden nach Einnahme von
Nahrungs-Ergänzungsstoffen ähnliche Nandrolon-Werte ergeben hatten,
wie sie bei Kappes' Dopingprobe bei den deutschen Bahnmeisterschaften
im Juli ermittelt worden waren. Den zu hohen Nandrolon-Anteil im Urin
hatte er mit der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln begründet.
«Wenn wir dieses Urteil so stehen lassen, ohne noch einmal eine
genaue Untersuchung zu veranlassen, könnten wir in Zukunft auch ganz
auf Dopingkontrollen verzichten. Kappes ist mit A- und B-Probe des
Dopings überführt worden», erklärte BDR-Pressesprecher Rolf Bläser.
Der Einspruch des Präsidiums erfolge aus grundsätzlichen Erwägungen.
«Selbst wenn wir damit nicht durchkommen sollten, die Fakten waren
eindeutig.»
Kappes hatte nach seinem Freispruch sofort Start-Angebote für die
im Januar anstehenden Sechstage-Rennen in Bremen, Stuttgart und
Berlin erhalten. Der 34-Jährige soll mit seinem Teamgefährten von den
Agro-Adlern Brandenburg, Andreas Beikirch (Büttgen), starten. In
seiner Laufbahn hat Kappes bisher 77 Sechstagerennen bestritten und
22 davon gewonnen.