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Gerolsteiner-Star im Giro-Dopingprozeß
Holczer: "Bei Verurteilung wird Rebellin entlassen"

11.12.02 (rsn) - Bei Gerolsteiner reagierte man am Mittwoch relativ gelassen auf die Nachrichten aus Italien, wonach bei dem Giro-Dopingprozeß in Padua demnächst u.a. auch Gerolsteiner-Star Davide Rebellin, vor Gericht stehen wird. "Das alles ist ja nichts Neues, sondern die strafrechtliche Aufarbeitung von bekannten Geschichten. Ich gehe davon aus, dass Rebellin und die anderen unschuldig sind. Wenn nicht, dann wird es Konsequenzen geben", sagte Teammanager Hans-Michael Holczer gegenüber RADSPORT-NEWS.COM.

Neben Rebellin sind auch die Gerolsteiner- Profis
Giro-Dopingskandal von 2001
  • Prozess gegen 53 Fahrer und Betreuer
  • Ellis Rastelli, Gianni Faresin und Daniele Contrini in dem Prozeß im Zusammenhang mit dem Giro-Dopingskandal von 2001 angeklagt (s.Story). Wie Rebellin waren alle drei 2001 bei "Liquigas", dessen letzter Teamarzt Enrico Lazzaro im Zentrum des Dopingprozesses steht. Die Anklage will etwa beweisen, dass Rebellin und sein Teamarzt mittels Code-Wörtern kommuniziert haben. "Schönes Wetter heute", soll zum Beispiel für: "Gib mir Dopingmittel XY" gestanden haben. Ob dies tatsächlich so war und vor allem ob es beweisbar ist, steht dahin. Die italienische Staatsanwaltschaft greift auch schon mal gründlich daneben: Ellis Rastelli etwa wollte man per Videoaufnahme nachweisen, dass er beim Apotheker Dopingprodukte abholte. Nur handelte es auf dem Video gar nicht um Rastelli, wie sich herausstellte.

    "Ich gehe davon aus, dass gegen Rebellin und unsere anderen Fahrer keine Doping-Beweise vorliegen, zumal ja auch bei der sportrechtlichen Beurteilung nichts herauskam und keine Sperren ausgesprochen wurden. Rebellin war im Übrigen bei der großen Giro-Razzia in San Remo gar nicht mehr im Rennen damals", so Holczer. Für den Fall jedoch, dass einer seiner Fahrer in dem Gerichtsverfahren verurteilt werden sollte, betont der Gerolsteiner-Teamchef, dass eine fristlose Entlassung die Folge sei. "In unseren Verträgen steht drin, dass auch ein zurückliegender Dopingfall ein Kündigungsgrund ist. Eine strafrechtliche Verurteilung ist ja noch wesentlich schwerwiegender als eine sportrechtliche Disziplinarstrafe. Daher ist ganz klar: Wenn einer verurteilt wird, ist er draußen. Punkt."

    Für die Tour de France-Qualifikation sieht Holczer in keinem Fall negative Auswirkungen. Als TopClub ist Gerolsteiner automatisch qualifiziert und bräuchte selbst im Falle des (Doping-)falles eines einzelnen Fahrers nicht um die Startberechtigung bangen.

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