Gerolsteiner-Star im Giro-Dopingprozeß
Holczer: "Bei Verurteilung wird Rebellin entlassen"
11.12.02 (rsn) - Bei Gerolsteiner reagierte man am Mittwoch relativ gelassen auf
die Nachrichten aus Italien, wonach
bei dem Giro-Dopingprozeß in Padua demnächst
u.a. auch Gerolsteiner-Star Davide Rebellin,
vor Gericht stehen
wird. "Das alles ist ja nichts Neues, sondern die strafrechtliche Aufarbeitung
von bekannten Geschichten. Ich gehe davon aus, dass Rebellin und
die anderen unschuldig sind. Wenn nicht, dann wird es Konsequenzen geben",
sagte Teammanager Hans-Michael Holczer gegenüber RADSPORT-NEWS.COM.
Ellis Rastelli, Gianni Faresin und
Daniele Contrini in dem Prozeß
im Zusammenhang mit dem Giro-Dopingskandal von 2001
angeklagt (s.Story).
Wie Rebellin waren alle drei
2001 bei "Liquigas", dessen letzter Teamarzt
Enrico Lazzaro im Zentrum des Dopingprozesses steht.
Die Anklage will etwa beweisen, dass
Rebellin und sein Teamarzt mittels
Code-Wörtern kommuniziert haben.
"Schönes Wetter heute", soll zum Beispiel
für: "Gib mir Dopingmittel XY" gestanden haben.
Ob dies tatsächlich so war und vor allem ob es beweisbar
ist, steht dahin. Die italienische Staatsanwaltschaft
greift auch schon mal gründlich daneben:
Ellis Rastelli etwa wollte man per Videoaufnahme nachweisen,
dass er beim Apotheker Dopingprodukte abholte.
Nur handelte es auf dem Video gar nicht
um Rastelli, wie sich herausstellte.
"Ich gehe davon aus, dass gegen Rebellin und unsere
anderen Fahrer keine Doping-Beweise vorliegen, zumal
ja auch bei der sportrechtlichen Beurteilung
nichts herauskam und keine Sperren ausgesprochen wurden.
Rebellin war im Übrigen bei der großen Giro-Razzia
in San Remo gar nicht mehr im Rennen
damals", so Holczer.
Für den Fall jedoch, dass einer seiner Fahrer
in dem Gerichtsverfahren verurteilt werden sollte,
betont der Gerolsteiner-Teamchef, dass
eine fristlose Entlassung die Folge sei.
"In unseren Verträgen steht drin, dass
auch ein zurückliegender Dopingfall ein Kündigungsgrund
ist. Eine strafrechtliche Verurteilung ist ja noch wesentlich
schwerwiegender als eine sportrechtliche Disziplinarstrafe.
Daher ist ganz klar: Wenn einer verurteilt wird, ist er draußen. Punkt."
Für die Tour de France-Qualifikation sieht Holczer in keinem Fall
negative Auswirkungen. Als TopClub
ist Gerolsteiner automatisch qualifiziert
und bräuchte selbst im Falle des
(Doping-)falles eines einzelnen Fahrers
nicht um die Startberechtigung bangen.
Diesen Artikel versenden
|