
Fotos: Roth
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«Wir werden gegen die mediale Verleumdungs-Kampagne zivil- und
strafrechtlich vorgehen», teilte der Rechtsanwalt aus Bozen
schriftlich mit. Er bezeichnete den Bettini entstandenen Schaden als
«ausnehmend hoch». Eine konkrete Summe nannte Marangoni nicht.
Bettini hatte die Ehrenerklärung des Weltverbandes UCI nicht
unterschrieben und sollte deshalb nach Auffassung des Veranstalter am
Sonntag beim Elite-Straßenrennen nicht starten dürfen. Das
Landgericht Stuttgart gab einer Einstweiligen Verfügung der Stadt
aber nicht statt und erklärte den Start für rechtmäßig. Das ZDF hatte
Bettini am Donnerstag anhand veröffentlichter Protokoll-Inhalte eines
vertraulichen Gesprächs beschuldigt, dem überführten Dopingsünder
Patrik Sinkewitz Doping-Mittel besorgt zu haben.
Der ehemalige T-Mobile-Profi, früher Team-Kollege Bettinis, war im
Juli überführt worden, in der Tour-de-France-Vorbereitung mit
Testosteron gedopt zu haben. Sinkewitz will im Oktober vor der
Staatsanwaltschaft Bonn und vor dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR)
aussagen und hofft auf eine Kronzeugen-Regelung, die seine zu
erwartende Sperre auf ein Jahr reduzieren könnte.
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