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Landgericht lehnt Verfügung ab
Schlappe für Stuttgart: Bettini darf starten


Foto: Roth

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STUTTGART, 28.09.07 (dpa) - Juristische Ohrfeige für die übereifrigen Stuttgarter WM-Organisatoren: Weltmeister Paolo Bettini darf am Sonntag starten, das Landgericht Stuttgart wies am Freitag den Antrag der Stadt auf eine Einstweilige Verfügung gegen eine Teilnahme des Italieners ab.

Das peinliche Hin und Her um die Startberechtigung von Weltmeister Paolo Bettini in Stuttgart hat ein Ende. Der 33-jährige Italiener, der sich Doping-Anschuldigungen ausgesetzt sieht, kann am Sonntag seinen Titel von Salzburg verteidigen. Das Landgericht Stuttgart wies am Freitag die Einstweilige Verfügung der Ausrichter-Stadt gegen eine Teilnahme Bettinis ab, teilte die Stadt Stuttgart mit. Der WM-Ort wollte Bettini nicht starten lassen, weil er eine Ehrenerklärung für einen dopingfreien Sport nicht unterzeichnet hat. Das Gericht sah diese Ehrenerklärung aber nicht als rechtsverbindlich an.

«Letztendlich bedauern wir die Entscheidung, aber akzeptieren sie. Die Frage des Starts von Paolo Bettini ist nicht nur eine juristische, sondern letztlich eine Frage der Glaubwürdigkeit des Radsports», sagte Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster. Die UCI müsse selbst wissen, welches Signal sie damit setze, «ein Zeichen des Neuanfangs ist dies sicher nicht». Der CDU-Politiker betonte aber: «Wir werden keine weiteren rechtlichen Schritte bis zum Ende der Rad-WM unternehmen.»

Am Vortag hatte der Präsident des Weltverbandes UCI, Pat McQuaid, schon angekündigt, dass Titelverteidiger Bettini garantiert starten werde. «Die Ehrenerklärung ist nicht Teil des UCI-Regelwerks», hatte der Ire erklärt, der die Sportbürgermeisterin und WM-OK-Chefin Susanne Eisenmann massiv angriff. Der Rechtsstreit zwischen der UCI und der Stadt Stuttgart hatte sich an der Ehrenerklärung entzündet, die der Titelverteidiger nicht unterschrieben hat. Dies war nach Ansicht der Ausrichter-Stadt gemäß einer Ende Juli gemeinsam verabschiedeten Vereinbarung Bedingung für einen WM-Start. Nun entschied das Stuttgarter Landgericht im Sinne der UCI.


Bettinis Erklärung gegenüber der UCI vom Juli (PDF)
Bettini sandte der UCI im Juli eine Ehrenerklärung
mit Anmerkungen, die der Weltverband nicht akzeptierte
Übersetzung: Team-PR Quick Step
Bettini hatte bereits im Juli eine modifizierte «Ehrenerklärung» unterschrieben (s.Einschub oben). Sie reichte aber der UCI nicht und wurde nicht anerkannt. Trotzdem bleibt seine Unterschrifts-Weigerung ohne Folgen. Die Unterschrift sei zwar nicht bindend für einen WM-Start, aber gerade von einem Weltmeister und Olympiasieger hätte man sich eine andere Vorbild-Funktion erhofft, stellte die UCI lapidar fest. Bettini hatte in seiner - wertlosen - Spezial-Erklärung den Passus gestrichen, dass ein positiver Doping-Befund die Zahlung eines Jahres-Gehaltes an die Adresse der UCI nach sich zöge.

In dieser Sichtweise unterstützte ihn Erik Zabel, der im Vorjahr bei der WM in Salzburg knapp von Bettini geschlagen worden war. «Ich habe großen Respekt vor Bettini. Wir haben alle die Erklärung der UCI unterschrieben, aber ich verstehe seine Vorbehalte bei der angedrohten Zahlung. Warum soll die UCI das Geld erhalten, warum sollte es nicht beispielsweise der Sponsor zurück erhalten?» fragte der zweifache Vize-Weltmeister, um dessen WM-Start es ebenfalls Auseinandersetzungen gab, nachdem der gebürtige Berliner im Mai Doping in den 90er Jahren gestanden hatte.

Rudolf Scharping, Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), hätte es «besser gefunden, wenn Bettini als Weltmeister seiner Vorbild-Rolle gerecht geworden wäre und die Erklärung wie 600 ProTour-Fahrer auch unterschrieben hätte». Man kann laut Scharping «darüber die Nase rümpfen, ihn aber nicht ausschließen.»


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