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Bassos Geständnis
Nach dem Reglement ist der Versuch strafbar

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BERLIN, 08.05.07 (rsn) - Die Verteidigungslinie von Ivan Basso, er habe nur versucht zu dopen, es aber nicht tatsächlich getan, wird ihn nicht vor einer Sperre bewahren. Nach dem Reglement der Weltantdopingagentur (WADA) ist auch der Versuch mt einer Sperre zu bestrafen.

In Artikel 2.2 des WADA-Reglement wird der "Gebrauch oder der Versuch des Gebrauchs von verbotenen Substanzen" als Dopingfall definiert. Ausdrücklich wird festgestellt, dass es dabei nicht darauf ankommt, dass der Versuch des Dopings gelingt. In beiden Fällen ist eine zweijährige Sperre die Norm.

Nach dem WADA-Reglement ist es auch unerheblich, ob ein Sportler bei der Aufklärung seines Falles mitwirkt oder nicht. Eine mildere Strafe für den Fall der Kooperation, wie im Strafrecht üblich, ist nicht vorgesehen. Darauf wies bereits der Präsident des internationalen Radsportverbands, Pat McQuaid hin. Lediglich dann, wenn Sportler an der Aufklärung von Dopingfällen Dritter mitwirken, sind nach dem Reglement reduzierte Sperren möglich.

Das WADA-Antidopingreglement ist seit 1.Januar 2004 in Kraft. Es wird derzeit überarbeitet. Im kommenden November soll eine Fassung beschlossen werden.


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