DENDERMONDE, 06.12.04 (rsn) -
Der belgische Radstar Frank Vandenbroucke wurde
am Montag von einem Gericht im ostflämischen Dendermonde
wegen Besitz und Import von Dopingprodukten
zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
In einem psychiatrischen Gutachten wurde
VdB der "Verlust des Realitätssinns" attestiert.
Der 30-jährige Vandenbroucke,
der die Sozialarbeit im Gesundheitssektor
absolvieren muss,
war am Montag bei der Urteilsverkündung
nicht im Gerichtssaal.
Er hat 15 Tage Zeit, um
gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Vandenbrouckes Anwalt Luc Deleu, der
auf Freispruch plädiert hatte,
bezeichnete die Strafe als "mild",
beharrte aber darauf,
dass sein Mandant an sich gar keine Strafe
hätte bekommen dürfen.
"Ich behaupte weiterhin,
dass ein flämisches Gesetz von
1991 es ausdrücklich verbietet,
dass sich ein Strafgericht in Dopingaffären
einschaltet. Im Prinzip hätten
wir also Grund für eine Berufung",
so Vandenbrouckes Anwalt Deleu,
der darauf verwies, dass
sein Mandant sportrechtlich bereits
bestraft worden
sei mit einer (damals nur für Flandern geltenden) Sperre
zwischen 1.September 2002 und 28.Februar 2003.
Vandenbroucke drohte in dem
Gerichtsverfahren in Dendermonde
eine Haftstrafe von
bis zu fünf Jahren.
Der Staatsanwalt hatte
jedoch auf eine milde Strafe
plädiert. Man solle nicht versuchen, hier ein Exempel
zu statuieren, so der Ankläger.
Vandenbroucke muss die gemeinnützige Arbeitstunden,
zu denen er nun verurteilt wurde,
innerhalb eines Jahres absolvieren.
"Arrogant, egomanisch, narzistisch"
Die Beweise gegen Vandenbroucke in der Affäre waren
erdrückend. Staatsanwalt Philippe Van Linthout
hatte bei der Beweisaufnahme
am ersten Verhandlungstag am vergangenen Montag
eine eindrucksvolle Liste
von Dopingprodukten vorgelegt,
die bei einer Hausdurchsuchung
im Februar 2002 in Vandenbrouckes
Wohnung gefunden wurden.
Die Polizei fand damals
Wachstumshormone, EPO, Amphetamine, Morphin, Steroide
und vieles mehr.
Nach Angaben eines Sachverständigen betrug
der Wert der sichergestellten Produkte
7.500 Euro.
Vandenbroucke hatte bei Polizei-Vernehmungen
zugegeben, dass er diese
Dopingprodukte benutzt hat.
Den Namen seiner Quelle wollte
er dagegen nicht nennen.
Der Staatsanwalt bedauerte dies.
Man habe andernfalls einen "großen Fisch
im Hormonhandel" fangen können,
sagte er.
Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
haben ergeben, dass die bei VdB gefundenen
Dopingprodukte zumeist aus
Deutschland sowie Spanien, Frankreich und
Portugal stammten.
Ein Gutachter sagte letzte Woche vor Gericht,
wenn er nicht gewusst hätte,
wem die Arzneimittel
gehörten, hätte er
annehmen müssen, sie seien
für einen "Zwerg mit Nierenversagen,
schwachem Herzen und psychotischem
Verhalten."
Hart für
Frank Vandenbroucke fiel derweil das psychiatrische
Gutachten über ihn aus, das der Richter
zusammenfasste. Darin wurde
Vandenbroucke etwa "Verlust des Realitätssinnes"
attestiert.
Weiter wurde er umschrieben als
"arrogant, egomanisch, narzistisch,
dominant und überempfindlich gegen Kritik".
Das jetzt zu Ende gegangene Gerichtsverfahren
war das juristische Nachspiel
der "Dr.Mabuse"-Affäre,
die am 27.Februar 2002 begonnen hatte.
Einen Tag vor der Eröffnung
der belgischen Saison war damals
Vandenbroucke von der Polizei der
Presse in Handschellen vorgeführt
worden. Zuvor hatte die Polizei
bei dem Radstar eine Hausdurchsuchung
durchgeführt,
bei der die Dopingprodukte gefunden wurden.
Auslöser dieser Aktion
war die Verhaftung
des französischen Pflegers
Bernard Sainz (Szenename "Doktor Mabuse").
Dieser war auf der Heimreise
von einem Besuch bei Vandenbroucke
und fiel der Polizei bei einer Verkehrskontrolle
auf. Bei Sainz wurden Dopingprodukte
gefunden. Dies führte die
Ermittler auf die Spur zu Vandenbroucke.